Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel 2024/2025 treten in Deutschland mehrere steuerliche Änderungen in Kraft, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
1. Erhöhung des Grundfreibetrags
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab dem 1. Januar 2025 auf 12.084 Euro. Dieser Betrag bleibt für alle Steuerpflichtigen steuerfrei und dient der Sicherstellung des Existenzminimums. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 12.336 Euro geplant.
2. Anpassung des Einkommensteuertarifs
Um die sogenannte „kalte Progression“ auszugleichen, wird der Einkommensteuertarif angepasst. Dies bedeutet, dass die Steuersätze entsprechend der Inflation verschoben werden, um sicherzustellen, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgleichen, nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen.
3. Erhöhung des Kinderfreibetrags und Kindergelds
Der Kinderfreibetrag wird 2025 auf 9.600 Euro angehoben und 2026 auf 9.756 Euro erhöht. Zudem steigt das Kindergeld ab Januar 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat und 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro.
4. Änderungen bei der Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Krankenversicherung werden angehoben, was bedeutet, dass höhere Einkommen nun bis zu einer höheren Grenze beitragspflichtig sind. Zudem wird ein Anstieg der Krankenkassenbeiträge um 0,6 Prozentpunkte erwartet. Diese Änderungen können dazu führen, dass trotz steuerlicher Entlastungen das Nettogehalt für einige Arbeitnehmer sinkt.
5. Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung)
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend. Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Für kleine Unternehmen gibt es Übergangsfristen bis Ende 2028. Diese Maßnahme soll die Digitalisierung vorantreiben und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Dazu finden Sie bei mir umfangreiche Informationen unter Schwerpunkt E-Rechnung auf dieser Seite.
6. Änderungen bei der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer
Ab 2025 wird die Kleinunternehmerregelung auf EU-Ebene harmonisiert. Dies bedeutet, dass auch Unternehmer aus anderen EU-Staaten die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anwenden können, sofern sie bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Dies soll den grenzüberschreitenden Handel erleichtern und für mehr Gleichbehandlung sorgen.
7. Anhebung der CO₂-Bepreisung
Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen wird die CO₂-Bepreisung weiter erhöht. Dies führt zu steigenden Kosten für fossile Brennstoffe, was sich auf Heiz- und Kraftstoffpreise auswirkt. Verbraucher sollten sich auf höhere Energiekosten einstellen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Energieeinsparung in Betracht ziehen.