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Steuerentlastungen zum 1. Januar 2025

Der Bundestag hat am 19. Dezember 2024 das Steuerfortentwicklungsgesetz (StFeG) verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2025 steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger vorsieht.

Anhebung des Grundfreibetrags:

Der Grundfreibetrag wird 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro erhöht, um die Effekte der kalten Progression auszugleichen. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung um 252 Euro auf 12.348 Euro geplant.

Erhöhung des Kinderfreibetrags und Kindergelds:

Der Kinderfreibetrag steigt 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro. Zudem wird das Kindergeld ab Januar 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat angehoben.

Anpassung der Tarifeckwerte:

Die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs werden entsprechend der Inflationsrate nach rechts verschoben, mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten “Reichensteuer”.

Finanzielle Auswirkungen:

Das gesamte Entlastungsvolumen wird auf 13,725 Milliarden Euro beziffert. Für 2025 bedeutet dies Mindereinnahmen von 3,4 Milliarden Euro beim Bund, 2,8 Milliarden Euro bei den Ländern und 1,1 Milliarden Euro bei den Gemeinden.

Die Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher, sodass die Maßnahmen planmäßig zum 1. Januar 2025 in Kraft treten können.

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