Bundestag verabschiedet Investitionsanreize durch steuerliches Sofortprogramm
28. Juni 2025
Am 26. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Förderung von Investitionen beschlossen, das auf eine Initiative der Regierungsfraktionen zurückgeht (BT-Drs. 21/323 in der Fassung der Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/629). Ziel ist es, den Standort Deutschland wirtschaftlich zu stärken. Das Gesetz beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:
- Degressive Abschreibung für neue Wirtschaftsgüter: Für bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, ist alternativ zur linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung möglich. Der maximale Abschreibungssatz beträgt 30 %, höchstens jedoch das Dreifache der linearen AfA – ein Impuls zur kurzfristigen Investitionsförderung.
- Sonderregelung für Elektrofahrzeuge: Bei betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen, die im genannten Zeitraum angeschafft werden, kann die Abschreibung auf vier Jahre verteilt werden – 75 % im ersten Jahr, 10 % im zweiten und jeweils 5 % im dritten und vierten Jahr (§ 7 Abs. 2a EStG n. F.). Diese Option ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sonderabschreibungen nach § 7g EStG beansprucht werden.
- Stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz wird über mehrere Jahre hinweg reduziert: 2028 auf 14 %, 2029 auf 13 %, 2030 auf 12 %, 2031 auf 11 % und ab 2032 dauerhaft auf 10 %.
- Entlastung für thesaurierte Gewinne: Der Steuersatz nach § 34a EStG für einbehaltene Gewinne wird parallel zur Körperschaftsteuer gesenkt – auf 27 % in den Jahren 2028 und 2029, auf 26 % in 2030 und 2031 sowie auf 25 % ab 2032.
- Erweiterung der steuerlichen Forschungsförderung: Ab 2026 wird die Bemessungsgrenze der steuerlichen Forschungszulage von 10 auf 12 Millionen Euro jährlich angehoben (§ 3 Abs. 5 FZulG). Zudem steigt der förderfähige Stundensatz für interne Forschungsleistungen auf 100 EUR.
Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, wird aber für den 11. Juli 2025 erwartet. Eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich, da Bund, Länder und Kommunen im Rahmen eines Ausgleichsmechanismus entlastet werden sollen – unter anderem durch eine zeitweise erhöhte Umsatzsteuerbeteiligung.
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