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E-Rechnung ab 2025: Entwurf eines BMF-Schreibens

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf für ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung veröffentlicht (Az. III C 2 – S 7287-a / 23 / 10001 :007). Ab dem 1. Januar 2025 wird bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein.

Der Entwurf behandelt die aktuelle Rechtslage und die Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz, die zulässigen Formate von E-Rechnungen (z.B. XRechnung, ZUGFeRD), und regelt den Vorsteuerabzug sowie die Aufbewahrungspflichten. Übergangsregelungen und Anpassungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses werden ebenfalls thematisiert.

Die Einführung der E-Rechnung soll die Effizienz und Transparenz im Geschäftsverkehr erhöhen und ist Teil eines größeren Plans zur Digitalisierung und Bürokratieentlastung.

Das BMF hat den Entwurf veröffentlicht.