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    Höhere Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

    Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden verdoppelt. Ab sofort gelten 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete oder Verpartnerte. Diese Änderungen betreffen sowohl die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen als auch die wohnungswirtschaftliche Verwendung, wie…