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Höhere Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden verdoppelt. Ab sofort gelten 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete oder Verpartnerte. Diese Änderungen betreffen sowohl die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen als auch die wohnungswirtschaftliche Verwendung, wie zum Beispiel das Bausparen. Diese Anpassung soll mehr Arbeitnehmern den Zugang zu Sparzulagen ermöglichen und die Vermögensbildung fördern​.