News,  Privatpersonen,  Vermieter

Grundsteuer

Der BFH hat mit seiner Entscheidung vom 12.06.2024 (Az. II B 78/23) die Beschwerden des Finanzamtes zurückgewiesen, jedoch keine Aussagen zur möglichen Verfassungsewidrigkeit der „neuen Grundsteuer“ getroffen. Es verbleibt damit bei den verfassungsrechtlichen Bedenken.