Rückstellung für Altersfreizeit
6. August 2024
BFH, Urteil IV R 22/22 vom 05.06.2024
Leitsatz
Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit (von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit), die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.
Mein Kommentar dazu: Dies ist eine schöne eindeutige Klarstellung des BFH. Knackig sozusagen. Das ganze Urteil findet sich beim BFH.
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3 Kommentare
Anonym
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