Ein klares „Jein“
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat in seiner Stellungnahme an die EU-Kommission die Abschaffung der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen gefordert. Diese Pflicht stellt Steuerberater vor das Dilemma, zwischen Verschwiegenheit gegenüber Mandanten und Meldepflicht gegenüber dem Staat abzuwägen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Anzeigepflicht im Kampf gegen aggressive Steuerplanung kaum Wirkung entfaltet hat und daher als überflüssig angesehen wird.
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Bewertung der EU-Richtlinie 2011/16/EU (DAC) nun auch die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungsmodelle einbezogen. Dabei kam heraus, dass die bisherigen Meldungen weitgehend wirkungslos geblieben sind, was die Bundesregierung in einer Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einräumen musste. Nach über drei Jahren und 27.000 Mitteilungen hat die Anzeigepflicht kaum einen Nutzen erbracht, was einen klaren Offenbarungseid darstellt.
Der DStV fordert daher die vollständige Abschaffung dieser Meldepflicht. Eine Reform zur Reduzierung des Meldeaufwands wäre zwar ein Schritt in die richtige Richtung, löst jedoch nicht das grundlegende Problem des fehlenden Nutzens. Wenn die EU-Kommission es ernst meint mit dem Abbau der Bürokratie, sollte die wirkungslose Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ganz oben auf der Streichliste stehen.
Kein „Jein“ mehr, es ist Zeit für eine mutige Entscheidung.