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    Keine Steuerbegünstigung für extremistische Körperschaften

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass extremistische Körperschaften nicht in den Genuss der steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Organisationen kommen. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die steuerliche Anerkennung von Organisationen, die sich auf politische Betätigungen konzentrieren.